Allgemeine Geschäftsbedingungen

der PEXI Reklamen GmbH

Stand: 01.02.2026

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der PEXI Reklamen GmbH (nachfolgend «PEXI») und ihrer Kundschaft. Sie gelten für alle Angebote, Offerten, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von PEXI, einschliesslich Beschriftungen, Fahrzeugfolierung, Werbetechnik, Digitaldruck, Grossformatdruck, Schilder, Leuchtreklamen, Signalétique, Textildruck, Stickerei, Gestaltung und damit verbundener Nebenleistungen. Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nur anerkannt, wenn PEXI diesen schriftlich ausdrücklich zustimmt.

2. Angebot, Angebotsfrist und Vertragsabschluss

Angebote und Offerten von PEXI sind freibleibend und während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders vermerkt. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche, elektronische, telefonische oder mündliche Auftragsbestätigung der Kundschaft oder durch effektive Auftragsannahme durch PEXI.

Telefonisch oder mündlich erteilte Bestellungen, Änderungen und Freigaben sind der schriftlichen Form vollumfänglich gleichgestellt und unterliegen denselben Rechten, Pflichten und AGB-Bestimmungen wie schriftlich erteilte Aufträge. PEXI ist berechtigt, telefonisch oder mündlich erteilte Bestellungen zur Beweissicherung schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen; unterbleibt innert 48 Stunden nach Zugang der Bestätigung ein Widerspruch der Kundschaft, gilt der Inhalt als verbindlich vereinbart.

Die Kundschaft ist verpflichtet, innerhalb der Angebotsfrist eine klare Rückmeldung zu erteilen — entweder als Zusage oder als Absage. Eine Absage ist jederzeit kostenfrei möglich und bedarf keiner Begründung. Diese Antwortpflicht dient der verbindlichen Planung von Produktionskapazität, Materialbestellung und Terminierung bei PEXI.

Bleibt die Kundschaft innerhalb der Angebotsfrist ohne jegliche Rückmeldung (weder Zusage noch Absage noch Fristverlängerungsersuchen), wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 350.00 pro Angebot fällig. Diese Pauschale entschädigt PEXI für den Aufwand der Offerterstellung, die reservierte Produktionskapazität sowie die blockierte Terminplanung. Sie entfällt vollständig, sobald die Kundschaft innert Frist — in beliebiger Form (E-Mail, Telefon, schriftlich) — eine Zu- oder Absage erteilt oder um eine Fristverlängerung ersucht. Wird der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt dennoch erteilt, wird die Pauschale mit dem Auftragsvolumen verrechnet, sofern die Auftragserteilung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung der Pauschale erfolgt.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Abwicklung über Lixt AG

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zusatzleistungen, Mehraufwand durch Kundenänderungen, Expressaufträge sowie Materialpreisanpassungen werden separat verrechnet. Zahlungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

Die Rechnungsstellung, das Forderungsmanagement sowie die Zahlungsabwicklung erfolgen über unseren Abrechnungspartner Lixt AG. Mit Auftragserteilung stimmt die Kundschaft zu, dass PEXI die zur Rechnungsstellung und Zahlungsverarbeitung erforderlichen Daten (Name, Adresse, Kontaktangaben, Auftragsdaten, Rechnungsbetrag) an die Lixt AG übermittelt. Rechnungen werden durch die Lixt AG im Auftrag und auf Rechnung von PEXI ausgestellt und sind ausschliesslich an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung der Lixt AG mit schuldbefreiender Wirkung zu bezahlen. Zahlungen auf andere Konten gelten nicht als gültige Erfüllung der Zahlungspflicht.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30.00 pro Mahnung erhoben. Die Lixt AG ist ermächtigt, das gesamte Mahn-, Inkasso- und Betreibungsverfahren im Namen von PEXI zu führen. PEXI behält sich vor, bei Neukundschaft oder bei grösseren Aufträgen eine Anzahlung von bis zu 50% der Auftragssumme zu verlangen.

4. Liefer- und Produktionsfristen

Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und verstehen sich als voraussichtliche Termine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Die Frist beginnt mit dem Vorliegen aller produktionsrelevanten Unterlagen (freigegebene Druckdaten, Gut-zum-Druck, Materialfreigaben etc.). Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Maschinenausfälle oder behördliche Massnahmen berechtigen PEXI, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können.

5. Gestaltung, Druckdaten und Freigabe

Werden Druckdaten durch die Kundschaft geliefert, trägt diese die alleinige Verantwortung für deren inhaltliche und technische Korrektheit (Rechtschreibung, Farbigkeit, Auflösung, Schnittmarken, Beschnitt, Schriften). PEXI prüft die Daten lediglich auf offensichtliche Druckfähigkeit und haftet nicht für Fehler, die bei Anlieferung bereits vorhanden waren. Vor der Produktion wird ein Gut-zum-Druck zur Freigabe übermittelt. Mit der schriftlichen, elektronischen, telefonischen oder mündlichen Freigabe übernimmt die Kundschaft die volle Verantwortung für Inhalt, Gestaltung und Ausführung. Nachträgliche Änderungen nach erteilter Freigabe werden als Mehraufwand zum Stundensatz von CHF 120.00 verrechnet.

6. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Gestaltungsschutz

Sämtliche von PEXI erstellten Entwürfe, Layouts, Visualisierungen, Druckvorlagen, Folierungskonzepte, Fahrzeuggestaltungen, Mock-ups, Renderings, Skizzen, offenen und geschlossenen Dateien, Logos, Illustrationen sowie weitere gestalterische Leistungen bleiben urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum von PEXI, unabhängig davon, ob die Arbeit bereits produziert, teilausgeliefert oder vollständig bezahlt wurde.

Mit Bezahlung des vereinbarten Werklohns erhält die Kundschaft ausschliesslich das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht am konkret produzierten Endergebnis (z.B. am gefertigten Schild, an der applizierten Folierung, am gedruckten Werbemittel), beschränkt auf den im Auftrag festgelegten Zweck. Ein Recht zur Weitergabe, Weiterverarbeitung, Umgestaltung, Vervielfältigung oder Nutzung der offenen Produktionsdaten (AI, PSD, INDD, PDF-Druckdaten, Vektordateien, 3D-Modelle etc.) ist darin ausdrücklich nicht enthalten.

Offene Arbeitsdateien werden nur gegen separate schriftliche Vereinbarung und gegen Entgelt herausgegeben. Ohne solche Vereinbarung verbleiben sämtliche Quell- und Produktionsdateien bei PEXI.

Jede Weiterverwendung, Nachproduktion durch Dritte, Reproduktion, öffentliche Zurschaustellung ausserhalb des vereinbarten Zwecks, Bearbeitung oder Verwendung für Folgeaufträge bei Drittunternehmen bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von PEXI.

Bei Zuwiderhandlung wird pro Einzelfall eine Konventionalstrafe in Höhe von pauschal CHF 700.00 fällig. Übersteigt das Dreifache des ursprünglichen Auftragswerts diesen Betrag, tritt an dessen Stelle das Dreifache des Auftragswerts. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, nachgewiesenen Schadens sowie zivil- und strafrechtlicher Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Jede einzelne unberechtigte Nutzung, Reproduktion oder Weitergabe gilt als eigenständiger Fall.

PEXI bleibt in jedem Fall berechtigt, ausgeführte Arbeiten zu eigenen Referenz-, Marketing- und Portfoliozwecken (Website, Social Media, Printmedien, Messeauftritte) abzubilden und zu benennen, sofern die Kundschaft dem nicht aus nachvollziehbaren Gründen schriftlich vorgängig widerspricht.

7. Markenrechte und Haftungsfreistellung durch die Kundschaft

Die Kundschaft sichert zu, dass sämtliche von ihr gelieferten Logos, Schriftzüge, Bilder, Grafiken und Texte frei von Rechten Dritter sind und dass sie berechtigt ist, diese für den vereinbarten Zweck reproduzieren, drucken, folieren oder applizieren zu lassen. Die Kundschaft stellt PEXI vollumfänglich von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten resultieren, einschliesslich sämtlicher Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten.

8. Fahrzeugfolierung — besondere Bedingungen

Bei Fahrzeugfolierungen setzt PEXI ein sauberes, trockenes, unbeschädigtes und folienfähiges Fahrzeug voraus. Vorschäden (Steinschläge, Lackabplatzer, Rost, Nachlackierungen, Smart-Repair-Stellen) werden, soweit erkennbar, vor Produktionsbeginn dokumentiert. PEXI haftet nicht für Lackschäden, die beim fachgerechten Entfernen der Folie an bereits vorgeschädigten, nachlackierten oder nicht original lackierten Fahrzeugteilen entstehen. Die maximale Haltbarkeit der Folie richtet sich nach den Spezifikationen des Folienherstellers und setzt eine sachgerechte Pflege voraus (keine Hochdruckreiniger unter 30 cm Abstand, keine aggressiven Reinigungsmittel, Handwäsche empfohlen).

9. Gewährleistung und Mängelrüge

Offensichtliche Mängel sind innert 7 Tagen nach Übergabe oder Abholung schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. Bei berechtigter Mängelrüge hat PEXI das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Geringfügige Farbabweichungen, branchenübliche Toleranzen bei Druck, Schnitt und Montage sowie materialbedingte Strukturunterschiede stellen keinen Mangel dar.

10. Haftung

PEXI haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch oder indirekte Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen Eigentum von PEXI. Die Kundschaft ermächtigt PEXI, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen zu lassen.

12. Datenschutz und Datenweitergabe

PEXI behandelt sämtliche Kundendaten vertraulich und bearbeitet diese ausschliesslich im Rahmen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie zur Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist — insbesondere an die Lixt AG zur Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung und Forderungseinziehung sowie an Druck-, Logistik- und Montagepartner, soweit für die Auftragserfüllung notwendig. Weitere Informationen finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website von PEXI.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen PEXI und der Kundschaft findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Chur. PEXI behält sich vor, die Kundschaft auch an deren Sitz zu belangen.

 


 

PEXI Reklamen GmbH
Haldenstrasse 32
CH-8620 Wetzikon

www.pexi.ch

Abrechnungs- und Zahlungspartner
Lixt AG

Betriebsferien

18.07.2025-06.08.2025

Wir gönnen uns eine kreative Pause –
unsere Betriebsferien dauern vom 18. Juli bis 6. August 2025.

In dieser Zeit sind wir nicht erreichbar und beantworten keine E-Mails.
Ab dem 7. August sind wir wieder mit frischem Kopf und neuen Ideen für Sie da.

Falls es brennt 🔥 – einfach „dringend“ in den Betreff schreiben, wir schauen gelegentlich rein.
Für alles andere: Danke fürs Warten und bis bald!

Herzliche Grüsse
Ihr PEXI Team